Das Studienkonzept im Allgemeinen

Die Studienkonzeption


Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
liebe(r) Kursteilnehmer(in),

Sie haben sich zu einer interessanten und an Perspektiven reichen Fortbildung im Steuerrecht entschieden und sich in Ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung lohnende Ziele gesetzt (s.u. Motivation).

Zu dieser Entscheidung möchten wir Sie durchaus beglückwünschen, denn das Wissen, das Sie sich zusätzlich anreichern und die Erfahrungen, die Sie machen werden, sind allemal geeignet, Sie in diesem Sinne zu fördern.

Gleichwohl gebietet es sich von Anfang an darauf hinzuweisen, dass Sie sich sowohl schon in der Prüfung zum(r) Steuerfachwirt(in) als auch im Besonderen in der Steuerberaterprüfung hohen bis akademischen Anforderungen gegenüber sehen werden.

Sie sollten sich davon und auch von den durchaus „beeindruckenden“ Nichtbestehensquoten jedoch nicht abschrecken lassen.

Im Gegenteil, sehen Sie es positiv!
Immerhin können Sie Ihr berufliches (Etappen-)Ziel Steuerfachwirt(in) mit einer durchschnittlichen Wahrscheinlichkeit von ca. 60 % und den Titel Steuerberater(in) mit einer Erfolgschance von ca. 50 % beim ersten Mal erreichen.

Dabei wollen wir Sie gerne unterstützen und selbstverständlich auch dazu beitragen, dass Ihre persönlichen Chancen über diese durchschnittlichen Ergebnisse hinaus steigen!

Wir werden Sie hier nicht mit eigenen Statistiken locken, von denen Sie nicht wissen können, ob diese zielgerichtetem Einfluss unterliegen - frei nach einem dem britischen Premierminister Winston Churchill zugerechneten Zitat „Ich glaube keiner Statistik, die ich nicht selbst gefälscht habe“ - sondern wollen Sie mit einem klaren Konzept überzeugen.

Dessen ungeachtet sind wir durchaus stolz darauf, dass unsere Dozenten(innen) schon Studiengruppen betreut haben, von denen alle zur Prüfung angetretenen Bewerber(innen) diese auch bestanden haben. Hieraus können Sie aber erkennen, dass wir mit unserem Fachkonzept, die inhaltlichen Anforderungen erfüllen.

Sollte es beim ersten Mal dennoch nicht „geklappt“ haben, so verzagen Sie nicht. Viele Kollegen(innen) haben ihr Ziel beim zweiten Anlauf dafür noch sicherer angestrebt und erreicht.

Es gilt auch nicht zu verhehlen, dass Ihnen und/oder Ihrem Arbeitgeber nicht zu vernachlässigende Kosten für die Prüfung, die Arbeitsmittel und nicht zu vergessen, natürlich auf für das Vorbereitungsseminar entstehen werden.

Dies müssen Sie als Investition für Ihre Zukunft begreifen und daraus zusätzlich Ihre persönliche Motivation und Einsatzbereitschaft schöpfen.
Beachten Sie dazu bitte unsere Garantieerklärung am Ende dieser Hinweise.



Zu Ihrem Erfolg wollen wir mit folgendem bewährten Konzept beitragen:

Phase der berufsbegleitenden Vorbereitung
im Präsenz- oder Fernseminar
(von 11 bis 24 Monaten)

● Vermittlung von theoretischen Grundlagen und von Tiefenkenntnisse
● abgerundet mit über tausend Übungsfällen in den einzelnen Studieneinheiten
● regelmäßige Studienarbeiten (ca. 130 Stück) zur häuslichen Erledigung
● mit Besprechung im Präsenzkurs oder Korrekturanspruch im Fernseminar
● und zusätzlichen 32 unterrichtsbegleitenden Klausuren auf Examens-Niveau mit Korrekturanspruch (Teil eines berufsbegleitenden Intensivseminars)



Leistungstest in einer Zwischenprüfung

Zur Überprüfung Ihres Kenntnisstandes bieten wir Ihnen jeweils im März sowie im Mai, Juni und Juli des Prüfungsjahres - auf den jeweiligen Kenntnisstand ausgelegt - optional (ggf. gesondert zu buchen) vier 3-tägige Zwischenprüfungen auf Basis von jeweils 6 StB-Klausuren an, damit Sie Ihren Leistungsstand überprüfen und noch rechtzeitig reagieren können.


Phase des speziellen Klausurentrainings (ca. 2 Monate vor der Prüfung)

sechsfache Prüfungssimulation im Klausuren-Präsenzkurs
vertiefenden Phase des Klausurentrainings
● inkl. einer sechsfachen Prüfungssimulation mit 54 StB-Klausuren a´2h
● in Fachwochen aufgeteilt (einzeln buchbar)
● plus Last-Minute-Tips zum Examen.



Wir fassen das gesamte Steuerberater-Klausurenangebot zusammen:

32 Klausuren im berufsbegleitenden Präsenz- oder Fernkurs
● 4 x 6 Klausuren in den 3-Tage-Zwischenprüfungen (optional)
● 54 Klausuren im 6-Wochen-Klausuren-Präsenzkurs (optional)

Bei Wahrnehmung aller Angebote üben Sie damit anhand von ca. 110 StB-Klausuren mit einer Sollbearbeitungszeit von ca. 220 Stunden - und dies neben ca. 130 laufenden Studienarbeiten in den Grundseminaren.

Das jeweilige Angebot kann in einzelnen Standorten von diesen grds. Inhalten etwas abweichen.

Aus didaktischer Sicht vertrauen wir auf folgendes Konzept:

● Zielgerichtete, verständliche Skripte,
● die dargelegt werden von erfahrenen Dozenten/innen
● unter fachübergreifender Beurteilung in,
● um einzelgesetzübergreifendes Verständnis für die Theorie zu erlangen
● und dieses mit Übungen, Klausuren
● sowie Hausarbeiten (Studienarbeiten) zu festigen,
● um dieses prüfungssicher anwenden zu können.



Und vor allem:

● Wir lieben keine Massenveranstaltungen,
● sondern wollen Sie individuell fördern,
● weshalb wir auf Seminare in Klassen- oder Gruppenstärke setzen und die Teilnehmerzahl in den Präsenzveranstaltungen grds. beschränken.

Dazu bieten wir begleitend
eine Internetunterstützung durch ...

● die ABAKUS-Steuerlehre-Datenbank inkl. aller Unterrichtsfolien,
● E-Mail-Dienste (Ankündigung und Zusammenfassung der Unterrichtsinhalte)
● eine E-Mail-Liste zum Dialog zwischen den Teilnehmern(innen),
● ein Steuerlehre-Forum für unsere Teilnehmer(innen) sowie
● zudem einen kostenlosen Zugang zum Haufe Steuer Office (Kanzlei Edition).

Einen besonderen Wert legen wir insgesamt auch auf sichere Grundlagenkenntnisse, weshalb Ihnen anfangs auch Stoff vermittelt wird, den Sie schon im Griff zu haben glauben. Wenn das so ist, umso besser. Dann nutzen Sie diese kurze Phase dazu, Ihre Kenntnisse zu wiederholen und zu festigen. Sie werden aber schnell erkennen, dass Sie schon nach wenigen Wochen in den Tiefen des Steuerrechts gefordert sind.

Zusätzlich gilt es vernünftig abzuwägen zwischen Theorie und Klausurenbearbeitung. Die theoretischen Grundlagen und vor allem systematische Grundkenntnisse sind unabdingbar um eine Aufgabe vernünftig lösen zu können. Damit Sie auch eine verdiente Bewertung hierzu erreichen können, ist spezielle Klausurentechnik erforderlich, um ein Gefühl dafür zu entwickeln, worauf es in der Aufgabe und im Einzelnen auch worauf es dem Aufgabensteller ankommt.

Nehmen Sie sich ein Beispiel an eigentlich jedem beliebigen BFH-Urteil.
Es ist ein i.d.R. umfangreicher Tatbestand zu erfassen, der sodann von den Grundsätzen betrachtet unter das Gesetz zu subsumieren ist und über Spezialnormen ggf. als besonderer Einzelfall entschieden wird. Dabei ist jede Entscheidung die getroffen wird, aus der einschlägigen Rechtsnorm abzuleiten bzw. dieser zuzuordnen und mit ihr zu begründen.

Diese Anforderungen gelten im Allgemeinen auch für Ihre Prüfungsaufgabe. Tatbestand und Gesetz gilt es harmonisch ineinander zu verzahnen und Ihre (richtige) Entscheidung nachvollziehbar darzustellen und zu begründen.



Zu einer zutreffenden Begründung rechnet auch ein richtiges und vollständiges zitieren der gesetzlichen Grundlagen.

Wir werden Sie von Anfang an anhalten, sich auf die korrekte Benennung der Fundstellen zu konzentrieren. Hierzu rechnet natürlich nicht nur der Paragraph, sondern der Absatz, der Satz, ggf. der Halbsatz und oder die Nummer einer bestimmten Regelung. Ein falsches Zitat ist nicht hilfreich, ein unvollständiges erzeugt zumindest einen laienhaften Eindruck. Nur mit einem richtigen und vollständigen Hinweis erzeugen Sie professionelle Wirkung.

Dabei übersehen wir nicht, dass Flüchtigkeitsfehler passieren und dass auch die ständigen Rechtsänderungen insoweit ihren Tribut zollen. Selbstverständlich sind wir gerade im Lehrskript stets um eine exakte Bezeichnung der Rechtsquellen bemüht und dennoch mag sich u.U. ein Fehler einschleichen (für einen entsprechenden Hinweis sind wir ggf. durchaus dankbar).

Selbst der Gesetzgeber handelt mitunter etwas sorglos.
Hier ein paar Beispiele aus Zitierfehlern in gesetzlichen Bestimmungen:

● § 4g Abs.3 S.2 EStG bezieht sich auf „§ 175 Abs.1 Nr.2 AO“ (richtig: § 175 Abs.1 S.1 Nr.2 AO).

● § 22 Nr.1 EStG zitiert § 2 Abs.1 Nr.1 bis 6, während § 22 Nr.3 EStG dieselbe Norm zutreffend mit § 2 Abs.1 S.1 Nr.1 bis 6 bezeichnet.

● § 181 Abs.1 S.2 AO bezog sich lange auf Steuererklärungen „im Sinne des § 170 Abs.2 Nr.1 AO“ (inzwischen richtiggestellt: § 170 Abs.2 S.1 Nr.1 AO).

Niemand ist vollkommen und selbst das Gesetzgebungsverfahren schließt - wie Sie sehen - solche Differenzen nicht aus, weshalb wir hier nicht sophistisch wirken, sondern Ihnen nur den bewährten Ratschlag geben wollen, sich von Anfang an zu mühen, es besser zu machen!



Schließlich kommen auch noch systematische Differenzen zum Tragen, welche die Situation nicht erleichtern.

So finden Sie die Verwaltungsanweisungen zum Steuerverfahrensrecht im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO). Dort erfolgt die Bezifferung mit einem abschließenden Punkt (z.B. 1.1.1.). Innerhalb der Verwaltungsanweisung wird z.B. wie folgt zitiert: „.. zu § ..., Nr.6.“

Die Verwaltungsanweisung zur Umsatzsteuer nennt sich nun „Umsatzsteuer-Anwendungserlass“, also abgekürzt UStAE (und somit exakt anders herum als beim AEAO). Die Bezifferung im UStAE erfolgt ohne abschließenden Punkt (z.B. 1.1.1). Innerhalb der Verwaltungsanweisung wird z.B. wie folgt zitiert: „.. Abschnitt 3.2 bis 3.4 UStAE ..“.

Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur ESt, KSt und zur GewSt unterscheiden zwischen Richtlinien und Hinweisen, weshalb auch entsprechend zitiert werden sollte, z.B. R 5.7 Abs.8 EStR bzw. H 5.7 Abs.8 „Erfüllungsrückstand“ EStH.

Anmerkung: Wir zitieren im Skript z.B. R und H 4.8 EStR und auch H 4.8 "..." EStR, weil damit ein zusammenhängendes Zitieren von Richtlinien und Hinweisen möglich ist und die Differenzierung ausreicht. Auch erlauben wir uns "Satz" nicht auszuschreiben, sondern mit "S." abzukürzen, obwohl manchenorts die Ansicht herrscht, die Abkürzung "S." steht nur für Seite. Sollten Sie diese Zitierweise für sich annehmen, weisen Sie eingangs Ihrer Klausurlösung einfach kurz darauf hin, dann sind Sie auf der sicheren "Seite".



Nach der jährlichen amtlichen Hilfsmittelliste, die wir eindringlich zu beachten bitten, können Sie in der Prüfung amtliche Gesetze, Richtlinien und Erlasse in der Ausfertigung aller beliebigen Verlage zur Hand nehmen (unsere Empfehlungen sind die Beck´schen Steuergesetze, -Richtlinien und -Erlasse).

Achten Sie bitte darauf, dass keine Kommentare zugelassen sind. Innerhalb der erlaubten Hilfsmittel dürfen Sie keine persönlichen Kommentierungen, aber zumindest (ggf. farbliche) Markierungen anbringen. Bitte nehmen Sie die Vorgaben hierzu genau zur Kenntnis. Markierungen (Unterstreichungen, Färbungen, Anbringen von sog. Reitern bzw. Griffregistern) können sehr hilfreich sein, setzen Sie diese Möglichkeiten aber nur gut und systematisch durchdacht ein.

Ganz bewusst haben wir uns auf das Anbieten von berufsbegleitenden Vorbereitungsveranstaltungen konzentriert, da diese nach einhelliger Erfahrung am Besten geeignet sind, den umfangreichen Stoff erfolgreich und nachhaltig zu vermitteln.



Dem o.g. Konzept folgend, sind zur Aufbereitung der Lehrskripten nur Dozenten(innen) für Sie im Einsatz, die den Anforderungen entsprechen, selbst den gesamten Unterrichtsstoff zu beherrschen, um Ihnen die Zusammenhänge im Skript auch fach- und einzelgesetzübergreifend darlegen zu können.

Denn Sie sollten das, was von Ihnen in der Prüfung gefordert wird, auch von Ihrer fachlichen Leitung erwarten können.

Dabei übersehen wir nicht, dass es im heutigen deutschen Steuerrecht niemanden mehr gibt, der aus dem Stegreif alle Details und Finessen sowie sämtliche Falllösungen perfekt darlegen kann, versichern Ihnen aber, ggf. offen gebliebene Fragen bis zur nächsten Studieneinheit anhand von BFH-Rechtsprechung oder einschlägiger Literatur zu klären.

Dessen ungeachtet vergessen wir den für die Prüfung geltenden Grundsatz nicht, dass Sie in Zweifelsfällen der Sichtweise der Finanzverwaltung zu folgen haben.

In der Praxis darf das durchaus natürlich auch mal anders zu sehen sein.

Übrigens, da wir schon von der Praxis sprechen:

Über das Abonnement der Abakus-Steuerlehre-CD können Sie Ihren gewohnten Lehrinhalten auch nach Abschluss des Seminars treu bleiben und sind über ein halbjährliches CD-Update (zum Vorzugspreis von nur 59.90 EUR) und der fortlaufend aktualisierten Steuerlehre-Datenbank stets frisch informiert.

Übrigens, hier gleich der Hinweis zu Aktualisierungen:
Kaum etwas ist so schnelllebig wie das Steuerrecht. Damit wir Sie mit Aktualisierungsseiten immer auf dem Laufenden für Ihren Prüfungstermin halten können, erhalten Sie die Skripten in Loseblattform. Mithilfe von Austauschseiten können wir also schnell reagieren. Die Abakus-Steuerlehre-CD erhalten Sie zudem im Juni vor Ihrer Prüfung einmal kostenlos mit allen für Ihren Prüfungstermin erforderlichen Aktualisierungen.



Gerne weisen wir auch darauf hin, dass wir mit dem Haufe-Verlag eine Kooperations-Vereinbarung getroffen haben, die es Ihnen ermöglicht, während der vollständigen Dauer Ihrer Seminarteilnahme auf das umfassende Haufe Steuer Office (Kanzlei Edition!) zuzugreifen. Sie brauchen hierzu nichts zu veranlassen, da wir diesen Zugang für Sie einrichten lassen und - ganz wichtig - Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein. Nach dem Ende Ihrer Seminarteilnahme erlischt Ihr Zugang automatisch und wird nicht etwa gebührenpflichtig verlängert. Es gibt also keinerlei Kündigungsfrist, die einzuhalten wäre und ggf. übersehen werden könnte.

Soweit wir im Abakus-Steuerlehre-Skript Urteile besprechen, finden Sie aus diesem Grund auch den Hinweis auf den Haufe-Index. Sie geben im Suchfeld nur die Kennziffer ein und haben dann unmittelbar die gesuchte Fundstelle erreicht.



Wir hoffen nun, Sie mit unserem Studienkonzept überzeugt zu haben.
Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen die Seminarleitung und die einzelnen Dozenten(innen) gerne zur Verfügung.

Viel Erfolg!


Garantie-Erklärung
Selbstverständlich ist unser Engagement zielgerichtet darauf ausgelegt, dass Sie die Steuerberaterprüfung bereits beim 1. Versuch erfolgreich bewältigen. Dessen ungeachtet sind Sie selbst realistisch genug zu erkennen, dass die Anforderungen im Examen hoch sind und der Stoff sehr umfassend ist. Daneben können persönliche Umstände eintreten, die Sie in den Prüfungstagen ablenken oder belasten. Sollten Sie also wider Erwarten und wider unserer Bestrebungen die Prüfung nicht bestehen, wollen wir von Ihrem Pech nicht auch noch profitieren. Wir bieten deshalb jedem Teilnehmer, der ein vollständiges berufsbegleitendes Seminar belegt hat, eine kostenlose Online-Teilnahme an einem Nachfolgeseminar inkl. Zugang zu sämtlichen aktualisierten Unterrichtsinhalten und Unterrichtsfolien an. Nehmen Sie uns beim Wort und erkennen Sie daraus aber auch unser Bestreben, Ihnen schon beim ersten Mal die Grundlage für einen Erfolg zu legen.
 



Als Teilnehmer an einem Fernseminar, beachten Sie jetzt bitte zusätzlich die für Sie gedachten speziellen Hinweise zu Inhalten, Dialogmöglichkeiten und zum Ablauf des Fernunterrichts.