Informationen zur Steuerberaterprüfung
Informationen zur Steuerberaterprüfung
Die wesentlichen Informationen rund um die schriftliche und die mündliche Steuerberaterprüfung haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bitte stimmen Sie Ihren Kenntnisstand jeweils rechtzeitig vorher mit den allgein zugänglichen Informationen und den Veröffentlichungen auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer ab - nur diese kann verbindliche Informationen erteilen. Die Zuständigkeit der Steuerberaterkammer richtet sich nach Ihrem Tätigkeitsort (Dienstort), ersatzweise nach dem Wohnort, sofern Sie derzeit nicht erwerbstätig sind.
- Allgemeine Hinweise
- gesetzliche Voraussetzungen
- Prüfungstermine und Prüfungsaufgaben
- zugelassene Hilfsmittel
- rechtl. Grundlagen zu Prüfungsgebieten der StB-Prüfung
- Hinweise zum Prüfungsverlauf
- Bewertungsskala
- Rechtsquellen
- Rechtsprechung zur StB-Prüfung
Bitte beachten Sie, dass verbindliche Angaben nur den Bekanntmachungen der jeweils für Sie zuständigen Steuerberaterkammer entnommen werden können. Maßgebend ist grds. der Bezirk der Kammer, in dem sich Ihre Arbeitsstätte befindet, falls Sie gerade keiner Beschäftigung nachgehen, ist Ihr Wohnsitz maßgebend.
Für Auskünfte stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Service des BMJ
- Die Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) finden Sie unter diesem Link!
- Das vollständige Steuerberatungsgesetz können Sie hier aufrufen.
- Deutschlandgraphik mit Genehmigung des
- © Bundesamts für Kartographie u. Geodäsie, Frankfurt/Main