Allgemeine StB-Prüfungs-Infos

Infos zur Steuerberaterprüfung

Die Steuerberaterprüfung ist nach wievor eine staatliche Prüfung (Staatsexamen).
Mit dem Achten Steuerberatungsänderungsgesetz wurde aber die Organisation der Steuerberaterprüfung auf die Steuerberaterkammer übertragen.
Auch ein Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung ist ab 01.01.2009 bei der zuständigen StB-Kammer einzureichen, vgl. § 37 b StBerG.

Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist bis spätestens (i.d.R.) 30. April des Prüfungsjahres bei der zuständigen StB-Kammer zu beantragen. Beachten Sie hierzu bitte genau die Kammerveröffentlichungen.
Eine Verlängerung dieses Termins ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort, an dem der Bewerber im Zeitpunkt der Antragstellung hauptberuflich tätig ist oder in Ermangelung einer hauptberuflichen Tätigkeit seinen Wohnsitz hat.

Die Bestellung zum Steuerberater erfolgt ebenfalls durch die StB-Kammer.

Änderungen der persönlichen Verhältnisse:

Änderungen der persönlichen Verhältnisse (v. a. Umzug) sind bis zum Ende der Steuerberaterprüfung anzuzeigen.