Prüfungsverlauf

Einladung zur schriftlichen Prüfung:

Den zur Steuerberaterprüfung zugelassenen Bewerber/ Bewerberinnen werden
Einladungen für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung zugesandt.

Diesem Schreiben ist die Zuweisung des Prüfungsortes und -raumes zu entnehmen.

Ablauf der schriftlichen Prüfung

Dienstag:
Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete (insb. AO, FGO, USt, ErbSt)

Mittwoch:
Ertragsteuern (insb. ESt, KSt, GewSt)

Donnerstag:
Buchführung und Bilanzwesen

- jeweils 6 Stunden -

Prüfungsergebnis:

Die Mitteilung des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung wird i.d.R. im darauf folgenden Januar versandt. Telefonische Anfragen sind meist zwecklos und werden nicht beantwortet.

Ausschluss von der mündlichen Prüfung

Der Bewerber ist von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen, wenn die Gesamtnote für die schriftliche Prüfung 4,5 übersteigt; er hat die Prüfung nicht bestanden, vgl. § 25 DVStB.